KV Berlin kritisiert Schutzschirm für die ambulante Versorgung
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fordert eine umgehende Nachbesserung des vom Deutschen Bundestag gestern verabschiedeten Gesetzes zur Fortgeltung der epidemischen Lage. „Die aktuelle Kritik ist völlig berechtigt, denn der Schutzschirm für die ambulante Versorgung verdient seinen Namen nicht. Die getroffe-nen Regelungen lassen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im Regen stehen“, kritisiert der Vorstand der KV Berlin. Umsatzverluste für wichtige (extrabudgetäre) Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeleistungen für Kinder oder ambulante Operationen seien nicht hinreichend abgesichert.
Dadurch gefährde die Politik die wirtschaftliche Situation vieler Praxen. Durch die bereits seit Monaten praktizierte Verschiebung vieler Vorsorgebehandlungen und ambulanter Operationen aufgrund der pandemischen Lage erreichen viele Praxen nicht die Umsätze, die sie benötigen, um ihren Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten und im Extremfall ihre laufenden Kosten inklusive der Personalkosten zu decken. Dafür soll es nach Auffassung des Gesetzgebers keine Ausgleichszahlungen geben. „Die Politik ist dem Irrglauben aufgesessen, dass das ambulante System auf Bergen von Geld sitzt und eine monatelange Pandemie mit all ihren Auswirkungen dauerhaft auffangen kann. Dies ist ein großer Irrtum, der am Ende auch den Patienten schadet.“
Deshalb fordert die KV Berlin den Gesetzgeber auf, den Praxen die gleiche Behandlung zukommen zu lassen wie den Krankenhäusern oder den öffentlichen Gesundheitsdiensten, deren Verluste durch die Pandemie durch Steuergelder aufgefangen werden. Nicht nur in den vergangenen 12 Monaten, sondern auch weiterhin übernehmen die Niedergelassenen wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Rahmen der Pandemie, hinter denen die Ärzteschaft zu 100 Prozent steht. „Wir lassen niemanden im Regen stehen und verlangen dies gleichermaßen von der Politik“, heißt es abschließend.