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11.03.2021

In Berlin werden ab heute erste Patienten in Praxen geimpft

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Beauftragte Arztpraxen starten COVID-19-Schutzimpfungen

In Berlin werden heute die ersten Patienten in einer Praxis gegen das Coronavirus geimpft. Damit wird in Berlin begonnen, was die aktuelle Corona-Impfverordnung zulässt – das Impfen in beauftragten Arztpraxen. Dieser schnelle Beginn wurde dank der engen Zusammenarbeit von Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Berlin möglich und soll den für April geplanten, flächendeckenden Impf-Rollout in der vertragsärztlichen Versorgung vorbereiten. Die rund 100 Praxen, die in einer ersten Phase als beauftragte Arztpraxen ausgewählt wurden, sind ca. 60 Hausarztpraxen sowie diabetologische und onkologische Schwerpunktpraxen, die ausschließlich ihre eigenen Patienten mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen, sofern diese gemäß Corona-Impfverordnung an einer chronischen Erkrankung leiden.

„Wir freuen uns, dass es mit dem Impfen in den Praxen losgeht, auch wenn es ein Wermutstropfen ist, dass nicht schon mehr Praxen mitmachen können. Viele Berliner Praxen stehen bereits in den Startlöchern und wollen anfangen. Allein in den letzten 24 Stunden haben sich mehr als 350 Praxen im Rahmen einer aktuellen Abfrage bei uns registriert. Sobald hinreichend Impfstoff vorhanden ist, werden auch diese und weitere Praxen schrittweise eingebunden“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin. Bedauerlich sei, dass zweieinhalb Monate nach dem bundesweiten Impfstart Ende Dezember noch immer nicht ausreichend Impfstoff verfügbar sei, um mit den Schutzimpfungen in der Regelversorgung zu starten. „Viele Menschen müssen so schnell wie möglich geimpft werden, und das schaffen wir nur in den Praxen.“

Aufgrund der derzeit begrenzten Impfstoffe kann nur eine begrenzte Zahl an Praxen vom Berliner Senat beauftragt werden, die sukzessive mit den Impfstoffdosen beliefert werden. Um mit dem Impfen beginnen zu können, müssen die Praxen verschiedene Prozesse im Blick haben, wie zum Beispiel die Einrichtung von Impfsprechstunden, die Auswahl der zu impfenden Patienten anhand von ICD-Codes, die Aufklärung der Patienten, aber auch das Impfen von immobilen Patienten in deren Zuhause. Die Erfahrungen der nächsten Wochen werden evaluiert und für den bevorstehenden Impf-Rollout in den Arztpraxen genutzt. 

Die Namen der beauftragten Arztpraxen kann die KV Berlin nicht veröffentlichen, da diese Praxen in eigener Regie die eigenen Patienten einladen werden. Dabei müssen sich die Praxen strikt an die Priorisierungsvorgaben laut Corona-Impfverordnung halten. In diesem Fall sind dies ausschließlich chronisch Erkrankte. Eine Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten gibt es dabei nicht. Wie viele Impfungen es pro Praxis und Tag sein werden, hängt vorrangig von den gelieferten Impfstoffmengen ab.

Die KV Berlin bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis für das gewählte Vorgehen und darum, dass die Patienten nicht wegen einer COVID-19-Schutzimpfung auf ihre Praxen zugehen, um nach Impfterminen zu fragen. Bisher gibt es 1.) nicht ausreichend Impfstoff und 2.) bundesweit keine Regelung, ab wann flächendeckend in den Praxen geimpft werden soll, ob weiterhin Priorisierungsvorgaben zu berücksichtigen sind oder sich jeder in den Praxen impfen lassen kann, der dies möchte.