Krankenkassen haben KV Berlin finanzielle Unterstützung aufgekündigt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin sieht ab 2022 die Fortführung des fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Gefahr. Grund dafür ist die der KV Berlin aktuell vorliegende Kündigung des Vertrages über die Beteiligung an den Kosten durch die Berliner Krankenkassenverbände zum 31. Dezember 2021. „Über die Entscheidung der Kassen sind wir maßlos enttäuscht, vor allem mit Blick auf die sehr gut funktionierende ambulante Notfallversorgung in Berlin, die wir in gutem Einklang mit den Krankenhäusern und der Feuerwehr durchführen. Die Kassen ziehen sich mit dieser Entscheidung aus der Verantwortung und riskieren am Ende, dass wichtige Angebote der ambulanten Notfallversorgung in unserer Stadt nicht mehr aufrechterhalten werden können“, sagt Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin.
Vor allem die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die ambulante Notfallversorgung – und mit ihr der fahrende Bereitschaftsdienst – ein wichtiger Bestandteil der gesamten Notfallversorgung der Hauptstadt ist. Seit Beginn der Reorganisation der ambulanten Notfallversorgung im Jahr 2017 konnte neben der Etablierung weiterer KV-Notdienstpraxen, der Modernisierung der KV-Leitstelle, dem Ausbau des telefonischen Beratungsangebotes und der Einführung eines medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens auch der fahrende Bereitschaftsdienst reorganisiert werden. Dieser ist rund um die Uhr im Einsatz und fährt gesetzlich wie privat versicherte Patienten an, die nachts, am Wochenende und an den Feiertagen dringend medizinische Hilfe benötigen bzw. aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung tagsüber keine Praxis aufsuchen können.
„Alle diese Angebote kosten natürlich auch Geld. Allein für den fahrenden Dienst fallen jährlich Ausgaben in Höhe von rund zwei Millionen Euro an, die bisher paritätisch von uns und den Krankenkassen getragen wurden. Mit der Kündigung ist damit Schluss“, so Ruppert. Ob die KV die Gesamtkosten ab 2022 allein stemmen kann, sei mehr als fraglich. Der komplette fahrende Dienst müsse auf den Prüfstand gestellt und geklärt werden, ob er in seiner jetzigen Form aufrechterhalten werden kann. „Wir können nur an die Kassen appellieren, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Die Gründe für die Kündigung sind aus unserer Sicht fadenscheinig“, heißt es weiter. Die Begründung der Kassen, dass mit der geschaffenen Terminservicestelle (durch das TSVG) oder der Förderung von Hausbesuchen (durch die Kassen) ausreichend Maßnahmen ergriffen wurden, um sich aus der Beteiligung an den Kosten des fahrenden Dienstes herauszuziehen, sei nicht nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang verweist Ruppert auch auf die finanzielle Situation der gesamten ambulanten Notfallversorgung in Berlin. Trotz Kassenbeteiligung sei diese hoch defizitär. Allein im vergangenen Jahr hat die KV Berlin ein Minus von rund drei Millionen Euro verzeichnet. Mit dem Wegfall der finanziellen Beteiligung der Kassen am fahrenden Dienst sei damit zu rechnen, dass sich das Defizit ab 2022 weiter erhöht. „Hier müssen wir, aber auch die Krankenkassen dringend handeln, wenn wir die ambulante Notfallversorgung in den kommenden Jahren wie gewohnt fortführen wollen.“