Kostenübernahme der medizinischen Behandlung Geflüchteter
Der Vertrag zur Kostenübernahme der medizinischen Behandlung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in den Berliner Praxen ist noch immer nicht unterschrieben. Die heutige Rücksprache der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin mit der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat ergeben, dass es zum Vertragsentwurf weiterhin Abstimmungsbedarf gibt.
„Wir sind maßlos enttäuscht darüber, dass die zuständige Behörde nicht dazu beiträgt, dass die medizinische Versorgung der geflüchteten Menschen schnell und pragmatisch gelöst wird. Wir werden seit Tagen vertröstet und der Öffentlichkeit suggeriert man – so wie heute im Gesundheitsausschuss –, dass der Vertrag in Kürze unterzeichnet wird und darüber hinaus die Kosten rückwirkend zum 24. Februar übernommen werden. Hierzu haben wir bisher keine Bestätigung erhalten“, heißt es seitens des KV-Vorstands.
Seit zwei Wochen wartet die KV Berlin auf die Vertragsunterzeichnung, doch bisher werde man beinahe täglich vertröstet. „Da muss man sich mittlerweile leider fragen, was dem Berliner Senat wirklich wichtig ist: eine Abstimmungsrunde nach der anderen drehen oder schnelle Lösungen finden. Wir können froh sein, dass so viele Praxen Geflüchtete unentgeltlich behandeln, aber die Zeit drängt, denn es kommen immer mehr Menschen zu uns, die auch schwere Krankheiten haben. Die medikamentöse Behandlung kann lebensnotwendig und sehr kostenintensiv sein. Dafür brauchen die Praxen eine vertragliche Regelung, die eine Verordnung möglich macht“, heißt es abschließend.