KV Berlin zum aktuellen BSG-Urteil „Sozialversicherungspflicht bei Poolärzten"
Das BSG-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) sorgt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin für Fassungslosigkeit. „Es ist unglaublich, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Monaten vor den gravierenden Auswirkungen einer Sozialversicherungspflicht im Ärztlichen Bereitschaftsdienst warnen, der Gesetzgeber hingegen bis heute keinerlei Veranlassung sieht, hier tätig zu werden. Wir fordern eine umgehende Befassung mit dem Thema und eine Befreiung der Poolärzte von der Sozialversicherungspflicht“, äußert sich der Vorstand der KV Berlin zu den aktuellen Entwicklungen.
Die BSG-Entscheidung kann auch in Berlin zu erheblichen Einschränkungen bei der ambulanten Notfallversorgung führen. Aktuell wird rund ein Drittel der ca. 14.000 Dienste im Jahr im fahrenden Hausbesuchsdienst, in den KV-Notdienstpraxen und in der telefonischen Beratung von Nicht-Vertragsärzt:innen – den sogenannten Poolärzt:innen – übernommen. „Wenn diese Dienste wegfallen, wird es zu Einschränkungen im ÄBD kommen, was auch Auswirkungen auf die Notaufnahmen in den Berliner Krankenhäusern haben wird“, heißt es weiter.
Sollte sich bestätigen, dass das BSG-Urteil bundesweite Auswirkungen hat und die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sozialversicherungsbeiträge der Poolärzt:innen aufkommen müssen, wird auch die KV Berlin um Konsequenzen nicht herumkommen. Die dann zu Buche schlagenden finanziellen Mehrbelastungen werde die KV Berlin bei der ohnehin schon defizitären Finanzlage des Bereitschaftsdienstes nicht abfedern können. In diesem Fall können die Poolärzt:innen nicht mehr am Bereitschaftsdienst teilnehmen, was Folgen für die Besetzung der Dienste haben wird.
„Am Ende werden wir darüber entscheiden müssen, die Öffnungszeiten unserer Notdienstpraxen, aber auch die Fahrten des Hausbesuchsdienstes und der Telefonberatung einzuschränken. Im Gegenzug mehr Vertragsärzten die Last zusätzlicher Arbeit im Bereitschaftsdienst aufzubürden, würde zu einer weiteren massiven Einschränkung von Praxiszeiten führen und die bereits angespannte Situation in der ambulanten Versorgung zusätzlich verschärfen. Außerdem ist zu befürchten, dass sich dann noch mehr Kolleginnen und Kollegen aus der vertragsärztlichen Versorgung verabschieden werden“, heißt es abschließend.
Bevor die KV Berlin Maßnahmen ergreift, wird die schriftliche Begründung des BSG-Urteils abgewartet und es soll der Weg über die Politik gesucht werden. Aktuell läuft eine Terminanfrage bei der Berliner Gesundheitssenatorin, um zeitnah die Auswirkungen auf die ambulante Notfallversorgung in Berlin und die Bedeutung der Nichtvertragsärzt:innen für die Regelversorgung zu besprechen.