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29.04.2025

Die ePA bietet Chancen, aber auch die Verantwortung, diese sensibel und respektvoll zu nutzen

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Kathrin Weiß, Pressesprecherin
presse@kvberlin.de

 

Statement zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die schrittweise Einführung und zunächst freiwillige Nutzung der ePA ist ein angemessener Ansatz, um dieses besonders sensible Digitalisierungsprojekt im Gesundheitswesen nachhaltig in den Versorgungsalltag von Patient:innen, Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen zu integrieren.

Die ePA ersetzt weder das ärztliche Anamnesegespräch noch die Befunddokumentation durch die Ärztin beziehungsweise den Arzt. Sie ist Eigentum der Patientin/des Patienten und kann von diesem eingesehen und verändert werden. Daher kann die ePA die Behandlungsdokumentation in der Arztpraxis nicht ersetzen, stellt aber einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Offenheit und Transparenz dar. Sie bietet die Chance, eine sinnvolle und praxisrelevante Ergänzung in der ambulanten Versorgung in Berlin zu werden. Alle Beteiligten können profitieren, sofern eine reibungslose, benutzerfreundliche Integration gewährleistet ist und zugleich höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund bewertet die KV Berlin den heutigen Start der ePA mit der Möglichkeit zur freiwilligen Nutzung in den Praxen, die ab dem 1. Oktober vorgesehene verpflichtende Anwendung sowie die sanktionsfreie Einführungsphase bis Jahresende als einen angemessenen und zielführenden Weg.

Obwohl Patient:innen bereits heute Einblick in ihre Gesundheitsdaten nehmen können, markiert die ePA eine neue Qualität im Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und der Patientin, dem Patienten. Sie ist nicht nur ein formaler Schritt im Rahmen der digitalen Transformation des Gesundheitswesens, sondern eröffnet neue Potenziale für eine partnerschaftliche und transparente Kommunikation im Behandlungsprozess. Dabei ist zu beachten, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten bis zu zehn Jahre rückwirkend in die ePA eingeben. Der Vorstand der KV Berlin ist sich einig:

„Uns muss bewusst sein, dass sehr persönliche und emotionale Gesundheitsdaten durch die ePA nun jederzeit digital und mit geringem Aufwand abrufbar sind.“

Diese Entwicklung erfordert eine angepasste, differenzierte Herangehensweise an Kommunikation und Aufklärung. Der Umgang mit der ePA muss mit besonderer Sensibilität erfolgen – insbesondere im Austausch zwischen Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Patient:innen sowie den Krankenkassen.

Gleichzeitig gilt es, bestehende Herausforderungen nicht zu vernachlässigen: Die ePA kann Informationen enthalten, die von Patient:innen missverstanden oder nicht vollständig erfasst werden. Zudem besteht für die Patient:innen die Möglichkeit, medizinisch relevante Angaben zu löschen – auch solche, die im Notfall von entscheidender Bedeutung für die Behandlung sein könnten. Daher ist ein gemeinsames Bemühen um einen verantwortungsvollen und informierten Umgang mit der ePA unerlässlich.

Verantwortungsvoll regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit den Umgang mit der ePA für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind nicht verpflichtet, Informationen in der ePA zu dokumentieren, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen und dadurch das Kindeswohl gefährdet oder der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen beeinträchtigt werden könnte. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres kann der oder die Jugendliche eigenverantwortlich über die Nutzung und den Inhalt der ePA entscheiden.