Laut BMG erfolgt die bundesweite Einführung der neuen ePA nun erst frühestens Anfang des zweiten Quartals. Dadurch verzögern sich auch geplante Funktionen wie der Medikationsplan.
Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gesellschaftern der gematik mitteilte, wird sich der bundesweite Start der „elektronischen Patientenakte (ePA) für alle“ verschieben und nicht wie ursprünglich geplant nach Ende der Testphase in den Modellregionen ab Mitte Februar erfolgen. Der Rollout soll jetzt frühestens Anfang des zweiten Quartals erfolgen. Dies bringt auch Verzögerungen bei anderen geplanten Funktionen wie dem Medikationsplan mit sich.
Laut BMG sind zwei Kriterien für den bundesweiten Rollout maßgeblich:
- die Tests in den Modellregionen müssen erfolgreich verlaufen
- weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen umgesetzt und abgeschlossen sein
Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssten aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA eingeplant werden, so das BMG in seiner Begründung.
Nächste Ausbaustufe auf März 2026 verschoben
Infolge des späteren Starttermins haben die Gesellschafter der gematik daher beschlossen, die nächste Ausbaustufe der ePA von Juli dieses Jahres auf März 2026 zu verschieben. Mit ihr soll unter anderem der elektronische Medikationsplan in der ePA folgen. Zudem haben Apotheken dann die Möglichkeit, in ihrer Filiale erworbene frei verkäufliche Arzneimittel in die Medikationsliste einzufügen. Dies alles soll das digitale Medikationsmanagement unterstützen.
Neben dem Medikationsplan sind noch weitere Funktionen von der Verschiebung betroffen:
- eine verbesserte Suche mithilfe von Metadaten
- die Nutzung von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken
- Volltextsuche in der ePA
Ausstattung der Praxen erst zum bundesweiten Rollout
Die Ausstattung aller Praxen mit der nötigen Software erfolgt mit Beginn des bundesweiten Rollouts. Erst dann sind Praxen verpflichtet und technisch auch in der Lage, die ePA ihrer Patient:innen einzusehen und zu befüllen.
Patient:innen, die die neue ePA schon haben, können diese unabhängig davon bereits nutzen. Dies geht allerdings nur mit der ePA-App der jeweiligen Krankenkasse.