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3. Quartal 2021

Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek).

Die Ergänzungsvereinbarung regelt, dass das papiergebundene Verfahren zur Anforderung von Sprechstundenbedarf bis zur Implementierung eines digitalen SSB-Webshops, um ein elektronisches Interimsverfahren ergänzt und nach Ablauf einer Übergangszeit abgelöst wird.

Die Vereinbarung gilt ab dem 30.08.2021

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Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab

vom 02.09.2021

mit Wirkung zum 1. Januar 2021

§ 22c Corona-Rettungsschirm

mit Wirkung zum 1. Januar 2022

Übergangs-HVM 2022

Honorarverteilungsmaßstab Lesefassung Stand 1. Januar 2022

zu den HVM-Änderungen


Heilmittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 i. V. m. Abs. 7 SGB V für das Jahr 2021 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek).

Die Heilmittelvereinbarung regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Heilmittel, den Arbeitsausschuss und die Steuerungsmaßnahmen sowie die Ergebnismessung. Das Heilmittel-Ausgabenvolumen für das Jahr 2021 beträgt 535.449.283 Euro. Die Heilmittelvereinbarung gilt vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.

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Protokollnotiz zum Vertrag zur Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der KV Berlin und dem vdek für die TK

vom 23.06.2021

Die o.g. Protokollnotiz, die dem Bereinigungsvertrag vom 24.01.2018, i.d.F. der 2. Änderungsverein-barung vom 17.08.2020, beigefügt wird, regelt die Umsetzung des BA-Beschlusses in seiner 489. Sitzung, zuletzt geändert durch den BA-Beschluss in seiner 532. Sitzung, aufgrund der pandemiebe-dingten Verzerrungen in der Datengrundlage für die Quartale 2/2021 bis 4/2021.

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3. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 1

vom 26.06.2021

  • Änderung Teilnahmevoraussetzungen für Fachärzt:innen
  • Anpassung der Versorgungsinhalte

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Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 des Vertrags zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ

vom 26.06.2021

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4. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen

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2. Änderungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Onkologie nach § 140a SGB V zwischen der AOK Nordost und der KV Berlin

vom 04.06.2021

Die o.g. Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft.

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Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek).

vom 25.06.2021

Die Ergänzungsvereinbarung regelt, dass zusätzliche Produktgruppen der „Modernen Wundversorgung“ als Sprechstundenbedarf angefordert werden können.

Die Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2021.

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3. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die besondere Versorgung von schwangeren Frauen zur Vermeidung von Frühgeburten „Baby on time“ mit der AOK Nordost

vom 17.06.2021

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