Für Praxen > Aktuelles
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Zustellung
Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin können gemäß §§ 37, 65 Sozialgesetzbuch X (SGB X) in Verbindung mit § 7 Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfg) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) durch öffentliche Zustellung bekannt gemacht werden.
Die KV Berlin hat ihre Website als Stelle für öffentliche Zustellungen im Sinne von § 10 VwZG bestimmt. Die Bestimmung der Website als Stelle für öffentliche Zustellungen wurde am 23.08.2023 bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs.2 S.6 VwZG gilt ein Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Aktuelle öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung für Thomas Höhn vom 19.11.2024
Name: | Höhn |
Vorname: | Thomas |
Letzte bekannte Anschrift: | Richard-Strauss-Str. 28c, 14193 Berlin |
Abhilfe-Bescheid der KV Berlin mit Datum vom: | 08.10.2024 |
Aktenzeichen: | |
Tageb.-Nr. | 33602-23 |
Bescheid der KV Berlin liegt hier zur Abholung bereit: | Büro der Widerspruchsstelle Masurenallee 6A, 14057 Berlin Haus 2, 4. Etage, Zimmer B.13 |
Veröffentlichung am: | 19.11.2024 |
Löschung erfolgt am: | 03.12.2024 |
Hinweis: | Der oben genannte Bescheid vom 08.10.2024 wird hiermit öffentlich zugestellt. Mit Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntmachung dieser Benachrichtigung können Fristen in Gang gesetzt werden, die Rechtsverluste herbeiführen können. |