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27.09.2022

Bivalente Impfstoffe: Neue Abrechnungsziffern ab Oktober

COVID-19-Impfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
Abrechnung und Vergütung COVID-19-Impfung (Infoseite)​​​​​​​
COVID-19-Impfung (Infoseite)
 

 

Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-GOP. 

Auch neu ab Oktober 2022: Praxen müssen ab Oktober die Anzahl der Impfungen bei der Dokumentation und in der Abrechnung angeben (Praxis-News 05.10.2022).

Ab dem 1. Oktober gibt es für Auffrischimpfungen mit einem der bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (BA.4-5 oder BA.1) und Moderna (BA.1) eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Praxen nutzen bis dahin die bekannten Pseudonummern für die Impfstoffe beider Hersteller. 

COVID-19-Impfungen mit einem der bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer – BA.4-5 oder BA.1 – werden mit der Pseudonummer 88337 abgerechnet. Für den Impfstoff von Moderna nutzen Arztpraxen die 88338. Praxen kennzeichnen die Pseudonummern mit den bekannten Suffixen für die Indikation. Die Praxisverwaltungssysteme werden entsprechend angepasst. Auch im Impf-DokuPortal für die tägliche Meldung der Impfungen werden entsprechende Felder ergänzt.

Neben den neuen bivalenten Impfstoffen sind alle anderen COVID-19-Impfstoffe weiterhin verfügbar und werden mit den bekannten Pseudonummern abgerechnet. Die Vergütung beträgt unabhängig vom Impfstoff 28 Euro und erfolgt nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Übersicht der Pseudo-GOP für bivalente Impfstoffe ab 1. Oktober 2022

Hersteller und ImpfstoffIndikation Erstimpfung* Abschlussimpfung*  Auffrischimpfung Vergütung pro Impfung
BioNTech/Pfizer: Comirnaty Orig./BA.4-5 und Comirnaty Orig./BA.1Allgemein88337A 88337B88337R28 EUR**
Beruf88337V 88337W88337X28 EUR**
Pflegeheimbewohner88337G  88337H88337K28 EUR**
      
Moderna: Moderna Orig./BA.1Allgemein 88338A88338B88338R28 EUR**
Beruf 88338V88338W88338X28 EUR**
Pflegeheimbewohner 88338G88338H88338K28 EUR**


*Bitte beachten Sie: Die bivalenten Impfstoffe sind derzeit ausschließlich für Auffrischimpfungen zu verwenden, dennoch können die Pseudo-GOP unter Umständen auch um die Suffixe für Erst- und Abschlussimpfungen ergänzt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Person infiziert war, danach geimpft wurde und so als grundimmunisiert gilt. Die dann folgende Auffrischimpfung wird dennoch als Abschlussimpfung gekennzeichnet, da es die zweite Impfung ist.

** 36 EUR an Feiertagen und Wochenenden

Weitere Informationen rund um die COVID-19-Impfung finden Sie hier.