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19.12.2022

Abrechnungsgenehmigung für die Audiometrie entfällt

Audiometrie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Audiometrie (Genehmigungspflichtige Leistung)

 

Die audiometrische Untersuchung stellt ab dem 1. Januar 2023 kein Genehmigungsverfahren mehr dar, weshalb eine Antragstellung entfällt. Auch das audiometrische Wartungsprotokoll entfällt ab Q1/2023.

Für Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, HNO-Ärzt:innen oder Fachärzt:innen für Phoniatrie/Pädaudiologie ist ab 01. Januar 2023 keine Antragstellung mehr für die orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung beziehungsweise für die tonschwellenaudiometrische Untersuchung erforderlich. Die Gerätewartung wird angepasst.

In dem Zusammenhang muss ab der Quartalsabrechnung 1/2023 kein audiometrisches Wartungsprotokoll mehr bei der KV Berlin eingereicht werden. 

Im Online Portal der KV Berlin ist lediglich in der ersten und jeder jährlich darauffolgenden Quartalsabrechnung mit einer beizufügenden Erklärung zu bestätigen, dass die Wartung des Audiometers gemäß § 14 MPBetreibV durchgeführt wurde.