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29.12.2022

Erstbefüllung ePA weiterhin mit 10 Euro vergütet

TI-Anwendungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht​​​​​​​

 

Eine Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) kann auch im Jahr 2023 abgerechnet werden.

Vertragsärzt:innen und –psychotherapeut:innen können seit dem 1. Januar 2022 die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) über die GOP 01648 (89 Punkte, 10 Euro) abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat die bis Jahresende geltende zeitliche Befristung um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Hintergrund des Beschlusses ist, dass die ePA in der ambulanten Versorgung weiterhin wenig verbreitet ist und Erkenntnisse zum tatsächlichen Aufwand in den Praxen fehlen.

Weitere Informationen gibt die PraxisNachricht der KBV.