LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

03.07.2023

Magenspiegelungen werden mit einem Zuschlag gefördert

Honorar

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Ösophago-Gastroduodenoskopie wird als neue förderungswürdige Leistung in den Honorarvertrag 2023 der KV Berlin aufgenommen. Der Zuschlag wird bei der Abrechnung automatisch zugesetzt. 

Wie bereits im Rahmen zu den Honorarverhandlungen für 2023 informiert (siehe PID Nr. 11), wird die Leistung der Ösophago-Gastroduodenoskopie (GOP 13400 EBM) ab dem 1. Quartal 2023 mit einem extrabudgetären Zuschlag in Höhe von 3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert gefördert. Der Zuschlag wird im Rahmen der Abrechnung automatisch durch die KV Berlin zugesetzt.

Die Magenspiegelung wird als neue förderungswürdige Leistung in den Honorarvertrag 2023 der KV aufgenommen, weil in den letzten Jahren in Berlin die Leistungserbringung rückläufig war – trotz Anstieg der Alterskohorte. Mit der Förderung soll die Leistungserbringung wieder gesteigert werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und Wartezeiten für die Versicherten zu verringern. Damit sollen für die Versicherten nicht gewünschte stationäre Behandlungen/Aufenthalte und nachgelagerte Behandlungen, z.B. Entzündungen der Speiseröhre bei verspäteter Behandlung sowie Folgeschäden, z.B. onkologische Erkrankungen, vermieden werden.

Bitte beachten: Der Zuschlag gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der ambulanten spezialfach-ärztlichen Versorgung (ASV) erbracht und abgerechnet werden.

Die Aufnahme der finanziellen Förderung der Ösophago-Gastroduodenoskopie war ein Ergebnis des Landesschiedsamtes zu den Honorarverhandlungen. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Honorarvertrag für das Jahr 2023 mit den Krankenkassen abgestimmt. Der Schiedsspruch und der sich daraus ergebene Honorarvertrag 2023 steht noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung.

Fachärzt:innen, die die Leistung abrechnen können, wurden bereits per Rundschreiben über die Förderung der Leistung informiert.