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14.08.2023

FAMK-Versicherte gelten ab Oktober als Privatpatient:innen

Abrechnung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Beamte, die dem hessischen Beihilferecht unterliegen und bei der FAMK versichert sind, können ab dem 4. Quartal 2023 nicht mehr über die KV Berlin abgerechnet werden.

Leistungen für Patient:innen, die bei der Freien Arzt und Medizinkasse (FAMK) versichert sind – das ist bei Beamt:innen, die dem hessischen Beihilferecht unterliegen, der Fall – konnten bisher nach EMB über die KV Berlin abgerechnet werden. Grundlage hierfür war ein Vertrag zwischen der KV Hessen und der FAMK, der nun zum 30. September 2023 endet. Mit Ende des Vertrages können Leistungen für diese Versicherte nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden.

Praxen beachten bitte, dass Versicherte mit FAMK-Karte ab dem 1. Oktober nicht mehr akzeptiert werden können. Die Versicherten erhalten eine neue „FAMK-Card für Privatversicherte“, die sie als Privatpatient:innen ausweist. Die Abrechnung erfolgt dann über GOÄ, Verordnungen werden als Privatrezepte ausgestellt.