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26.09.2023

Neue Funktion im Online-Portal zeigt Nachweiszeiträume der Fortbildungsverpflichtung an

Fortbildungspflicht

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der individuelle Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V kann ab dem 1. Oktober 2023 über das Online-Portal eingesehen werden. 

Ab dem 1. Oktober 2023 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen über das Online-Portal der KV Berlin ihren individuellen Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V einsehen. Nach Anmeldung mit der LANR und zugehörigem Passwort im Online-Portal wird in der To-do-Liste eine entsprechende Tabelle angezeigt. Diese beinhaltet den aktuellen Fortbildungszeitraum unter Angabe des Stichtages, zu welchem die Erfüllung der Fortbildungspflicht gegenüber der KV Berlin nachgewiesen werden muss. Ferner wird der zurückliegende Nachweiszeitraum – sofern vorhanden – inklusive der Angabe des zuletzt vorgelegten Zertifikates dargestellt.

Anstellende Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sowie Ärztliche Leiter:innen können außerdem den aktuellen Fortbildungszeitraum sowie den Stichtag zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung für alle unter der BSNR angestellten Ärzt:innen sowie Psychologische Psychotherapeut:innen nach Eingabe der Chef-PIN für den erweiterten Zugriff einsehen.