Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 mit der Techniker Krankenkasse wurden zum 1. Oktober aktualisiert und die Vergütung von 53 auf 58 Euro erhöht.
Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Techniker Krankenkasse (TK) wurden zum 1. Oktober aktualisiert und die Vergütung für die an den Verträgen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten wurde angehoben.
Die Techniker Krankenkasse und die Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die BVKJ-Service GmbH haben sich auf eine Aktualisierung bei den Verträgen über Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11, J2) mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 geeinigt. Dabei verständigten sich die Vertragspartner:innen auf eine Anhebung der Vergütung.
Höhere Vergütung ab 1. Oktober 2023
SNR | Leistung | Vergütung alt bis zum 30.09.2023 | Vergütung neu ab dem 01.10.2023 |
81102 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U10 | 53,00 € | 58,00 € |
81120 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11 | 53,00 € | 58,00 € |
81121 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2 | 53,00 € | 58,00 € |
Die Weiterentwicklung der Verträge über die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 sowie J2 haben die Vertragspartner:innen in einem jeweils 3. Nachtrag zum bestehenden Vertrag festgeschrieben.
Die Verträge und die Anlagen werden nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.