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24.10.2023

Anpassungen im EBM für zwei DiGAs

Digitale Gesundheitsanwendungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zum 1. Oktober 2023 wurden die Abrechnungs- und Vergütungsbestimmungen im EBM für zwei digitale Gesundheitsanwendungen angepasst. 

Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „Oviva Direkt für Adipositas“ und „Mawendo“ für Erkrankungen der Kniescheibe wurden beide dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Zum 1. Oktober 2023 wurden nun zwei neue GOPs in den EBM aufgenommen. Bisher wurden beide DiGA über die Pauschale 86700 abgerechnet.

Die GOP 01475 als Zuschlag für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA „Oviva direkt für Adipositas“ ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und mit 64 Punkten bewertet.
Ebenfalls mit 64 Punkten bewertet wird die GOP 01476, die als Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA „Mawendo“ in den EBM aufgenommen wurde. Auch diese GOP ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.