Seit dem 1. Oktober besteht eine Vergütung für die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit COVID-19 unter der intravenösen Infusionstherapie mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®).
Zur Abrechnung der neuen Leistung wurde die GOP 01546 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 491 Punkten (56,42 Euro) bewertet. Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär. Die GOP kann von Hausärzt:innen, Kinder- und Jugendärzt:innen sowie Internisten abgerechnet werden, wenn der an COVID-19 erkrankte Patient in einem separaten Bereich untergebracht wird.
Xevudy® ist zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, zugelassen. Die Anwendung wird derzeit vom Robert Koch-Institut aufgrund einer reduzierten beziehungsweise fehlenden Neutralisationskapazität gegenüber verschiedenen Virusvarianten nur eingeschränkt empfohlen. Die Kosten für das Medikament übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.