Ab 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren das qualitätsgesicherte Mammographie-Screening-Programm in Anspruch nehmen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im September 2023 eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie beschlossen. Darin enthalten ist auch die Anhebung der oberen Altersgrenze für das Mammographie-Screening ab 1. Juli 2024 (siehe Praxis-News vom 17.11.2023).
Der Beschluss des G-BA tritt nun mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Voraussetzung für die Anhebung der oberen Altersgrenze ist die nun erfolgte Anpassung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Bisher war die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren möglich. Im G-BA wird derzeit die Absenkung der unteren Altersgrenze auf 45 Jahre für das Mammographie-Screening-Programm beraten.