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Mammographie-Screening

Die Ausführung und Abrechnung folgender Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Leistungen dürfen nur auf Veranlassung durch den Programmverantwortlichen Arzt erbracht werden.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

Programmverantwortliche Ärzte:

  • 01750 EBM: Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen
  • 01751 EBM: Aufklärungsgespräch
  • 01752 EBM: Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen
  • 01753 EBM: Abklärungsdiagnostik I
  • 01754 EBM: Abklärungsdiagnostik II
  • 01758 EBM: Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz
  • 01759 EBM: Zuschlag zu der GOP 01753 oder 01755 für Vakuumbiopsie(n) der Mamma

Befunder:

  • 01752 EBM: Beurteilung von Mammographieaufnahmen
  • 01758 EBM: Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz

Biopteure:

  • 01755 EBM: Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen der Abklärungsdiagnostik
  • 01758 EBM: Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz
  • 01759 EBM: Zuschlag zu der GOP 01753 oder 01755 für Vakuumbiopsie(n) der Mamma

Pathologen:

  • 01756 EBM: Histologische Untersuchung eines durch eine Biopsie gewonnenen Materials
  • 01757 EBM: Zuschlag zu der GOP 01756 für die Aufarbeitung
  • 01758 EBM: Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz
  • 19317 EBM: Grading mittels Morphometrie und immunhistochemische Bestimmung des Rezeptorstatus eines Materials im Mammographie-Screening

Ermächtigte Krankenhausärzte:

  • 01758 EBM: Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie ermächtigte Krankenhausärztinnen und  -ärzte, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Mammographie-Screening erklären.

Vertragsärzte der Fachrichtungen:

  • Radiologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Pathologie

Angestellte Krankenhausärzte der Fachrichtungen:

  • Radiologie
  • Chirurgie
  • Pathologie

Die Voraussetzungen an die fachliche Befähigung richten sich nach Abschnitt E der Anlage 9.2 BMV-Ä.

Ärzt:innen, die am Früherkennungsprogramm teilnehmen möchten, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit fachspezifische Kurse in einem Referenzzentrum absolvieren. Termine und Informationen unter www.referenzzentrum-berlin.de

Die Voraussetzungen an die Praxisausstattung und Praxisorganisation sowie an die technische Qualitätssicherung richten sich nach den Abschnitten G und H der Anlage 9.2 BMV-Ä.

Die Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ist beim Mammographie-Screening eng miteinander verzahnt.

Die Anforderungen richten sich dabei im Wesentlichen nach den Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings. Sie regeln unter anderem die apparative Ausstattung (Strukturqualität), die fachliche Qualifikation der beteiligten Ärzt:innen und das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationseinheiten (Prozessqualität) sowie die Qualitätsdarlegung und die Evaluation des Programms (Ergebnisqualität).

Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung müssen sich teilnehmende Ärzt:innen regelmäßig verschiedenen Qualitätssicherungsmaßnahmen unterziehen, u. a.

  • Fortbildungen
  • Mindestfallzahlen
  • Fallsammlungsprüfungen
  • Stichprobenprüfungen

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Fortbildungsangeboten und Qualitätssicherungsmaßnahmen unter fachservice.mammo-programm.de

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung für:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: Befundende Ärzte
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: Biopsieärzte
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: Pathologen
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: Programmverantwortliche Ärzte (PVA)
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: Radiologische Fachkräfte 
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: Angestellte Krankenhausärzte