Seit dem 1. Juli gibt es Neuerungen mit Blick auf das ambulante Operieren. Der Bewertungsausschuss passte die damit verbundenen Änderungen im EBM an.
Seit Anfang dieses Monats ist die perkutane Biopsie eine neue Leistung im EBM. Änderungen gibt es außerdem bei der Angiokardiographie, dem kleinchirurgischen Eingriff III und den Nachbeobachtungen im Anhang 8. Das beschloss der Bewertungsausschuss im Zusammenhang mit dem erweiterten Abschnitt 2 des AOP-Katalogs nach § 115 b SGB V.
Neue Punktionsleistung
Für die perkutane (Nadel-)Biopsie, an Lymphknoten, Knochen, Muskeln und Weichteilen verschiedener Lokalisationen sowie an Samenbläschen, Samenleitern, Samensträngen und Nebenhoden wurde zum 1. Juli die GOP 02344 in den EBM aufgenommen. Die Vergütung der Leistung nach der GOP 02344 erfolgt im Rahmen des AOP-Vertrags extrabudgetär. Sofern die Leistung nicht im Rahmen des genannten Vertrages abgerechnet wird, muss sie bei der Abrechnung durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung dokumentiert werden. Die Vergütung erfolgt in diesem Fall zunächst für zwei Jahre extrabudgetär und wird dann überprüft. Hierbei ist ein wichtiger Hinweis zu beachten: Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die bundeseinheitliche Zusatzkennzeichnung jedoch noch nicht vor. Sobald diese vorliegt, erfolgt eine weitere Information.
Ebenso verhält es sich bei den zur GOP 02344 gehörenden Begleitleistungen. Dazu gehören folgende GOP: 33040, 33042, 33043, 33050, 33091, 33092, 34430 sowie 34441 und 34442. Dabei gilt folgende Faustregel: Wird die GOP 02344 nicht gekennzeichnet – da sie im Rahmen des AOP-Vertrages abgerechnet wird – erfolgt die Kennzeichnung der genannten Begleitleistungen.
Weitere Änderungen
Bei der Angiokardiographie (GOP 34290) wurde der Altersbezug „bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gestrichen“, sodass diese GOP auch für Erwachsene abrechnungsfähig ist. Als fakultativer Leistungsinhalt wurde die Druckmessung aufgenommen. Wird die Leistung nach der GOP 34290 nicht im Rahmen des AOP-Vertrages durchgeführt, ist dies bundeseinheitlich zu kennzeichnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die bundeseinheitliche Zusatzkennzeichnung jedoch noch nicht vor.
Beim kleinchirurgischen Eingriff III, der GOP 02302 (bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern), wurde mittels und/oder-Verknüpfung der obligate Leistungsinhalt um die „Biopsie ohne Inzision am Endometrium: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage“ ergänzt.
Weitere Anpassungen wurden auch für die Nachbeobachtungen in Anhang 8 EBM beschlossen. So ist beispielsweise eine Nachbeobachtung künftig auch nach einer Lumbalpunktion (GOP 02342) möglich. Folgende Leistungen werden außerdem im Anhang 8 ergänzt: GOP 02302 Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage, GOP 02342 Lumbalpunktion sowie GOP 02344 perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten und GOP 34290 Angiokardiographie.