LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

19.11.2024

Ab 1. Januar aktualisiert: Anhang 2 zum EBM mit OPS-Kodes

EBM-Änderungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zu Jahresbeginn wird das Verzeichnis der operativen Prozeduren im EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Dabei werden neue Kodes aufgenommen.

Neu sind unter anderem Kodes für die offen chirurgische Arthrodese am Zehengelenk, für gelenkplastische Eingriffe und für Exzisionen von erkranktem Bandscheibengewebe. Auch für Operationen an Bändern der Hand kommen weitere Kodes in den Anhang 2. Die Tonsillotomie mit Adenotomie wird ausdifferenziert in den Kode 5-282.10 bei primärer Adenotomie und den Kode 5-282.11 bei Readenotomie.

Alle neuen OPS-Kodes im Anhang 2 sind in einer Liste zum Beschluss des Bewertungsausschusses detailliert aufgeführt (siehe „Weitere Informationen“). Ebenso gehört zur jährlichen Aktualisierung, dass ungültig gewordene Kodes gestrichen und redaktionelle Änderungen vorgenommen werden (siehe „Weitere Informationen“). 

Außerdem nimmt der Bewertungsausschuss zwei Eingriffe zum Senken des Augeninnendrucks in den Anhang 2 auf: Zum einen der Kode 5-131.62 und zum anderen 5-133.a0. Nähere Details sind im BA-Beschluss Teil B zur Anpassung von Anhang 2 einsehbar (siehe „Mehr Informationen“). 

Hintergrund

Zur Kodierung ambulanter und belegärztlicher Operationen wird jährlich der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aktualisiert. Danach passt der Bewertungsausschuss den Anhang 2 des EBM an. Er enthält alle Operationen, die Vertragsärzte ambulant beziehungsweise belegärztlich durchführen und nach EBM abrechnen dürfen.