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18.07.2022

Erstattungsbeträge zur Finanzierung der TI angepasst

Telematikinfrastruktur (TI)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

TI-Finanzierungsvereinbarung
Zuschläge für Kartenterminal-Aufsätze werden automatisch gezahlt (Praxis-News 19.05.22)
Telematikinfrastruktur (Infoseite)
Anwendungen innerhalb der TI (Themenseite)

Rückwirkend wurden die Erstattungsbeträge für die TI-Erstausstattung und verschiedene TI-Anwendungen angehoben. Außerdem werden zusätzliche Kartenterminals finanziert.

Im April 2022 hatte das Bundesschiedsamt hinsichtlich der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) unter anderem entschieden, dass verschiedene Erstattungsbeträge zu erhöhen und weitere stationäre Kartenterminals in die Kostenerstattung aufzunehmen sind (Praxis-News vom 26.04.22). 

Die angepassten Pauschalen im Überblick:

Bezeichnung der PauschaleHöhe der PauschaleAb wann?
Erstausstattungspauschale für Konnektor und stationäres Kartenterminal

1.661,50 Euro (1.014,00 Euro für Konnektor, 647,50 Euro für Terminal)

Für Praxen, die Anspruch auf 2 oder 3 Kartenterminals haben, erhöht sich die Erstausstattungspauschale pro Gerät um 647,50 Euro (vorher 535 Euro).

1. Quartal 2022
zusätzliches stationäres Kartenterminal677,50 Euro (vorher 595 Euro)1. April 2022
Pauschalen NFDM und eMP
NFDM/eMP-Update-Pauschale530 Euro (vorher 380 Euro)1. April 2022
NFDM/eMP Integrations-Pauschale400 Euro (vorher 150 Euro)1. April 2022
Betriebskosten je Quartal

17,25 Euro (neu)

(Teilkostenpauschalen: 4,50 Euro Konnektor, 5,25 Euro NFD-PVS-Modul, 7,50 Euro eMP-PVS-Modul)

1. April 2022
KIM/eArztbrief-Einrichtungspauschale200 Euro (vorher 100 Euro)1. April 2022
Pauschalen ePA
ePA-Integrationspauschale350 Euro (vorher 150 Euro)1. April 2022
Betriebskosten je Quartal

27,75 Euro (neu)

(Teilkostenpauschalen: 4,50 Euro Konnektor, 23,25 Euro ePA-PVS-Modul)   

1. April 2022

Zusätzliches stationäres Kartenterminal

Da Praxen insbesondere zum Nutzen der Komfortsignatur ein weiteres stationäres Kartenterminal benötigen, hat jede Praxis ab dem 1. April 2022 Anspruch auf ein zusätzliches stationäres Kartenterminal. Der Anspruch erhöht sich um ein weiteres Kartenterminal je zwei weiterer Ärzte.

Die Regelung zu zusätzlichen Kartenterminals, die neuen Pauschalen sowie weitere Änderungen sind in einer 18. Änderungsvereinbarung zur TI-Finanzierungsvereinbarung festgehalten. Die Vereinbarung in aktueller Fassung finden Sie hier.