Ab dem 1. Oktober werden Erst- und Folgeverordnungen von Soziotherapie innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet.
Bisher bekamen Ärzt:innen die Verordnungen von Soziotherapie extrabudgetär vergütet. Das galt für die Erstverordnung (GOP 30810) sowie Folgeverordnung (GOP 30811). Die extrabudgetäre Vergütung endet zum 1. Oktober 2022. Ab dann wird die Vergütung für die Verordnungen von Soziotherapie wieder innerhalb der MGV vergütet.