Die Kostenerstattung für den Konnektortausch ist geregelt. Zudem wurden Pauschalen für die zur Nutzung der ePA 2.0 notwendigen Konnektor- und Software-Updates eingeführt.
Nach Beschluss des Bundesschiedsamts haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die TI-Finanzierungsvereinbarung erneut angepasst. Zwei neue Anlagen regeln zum einen die Erstattung von Kosten, die für den Austausch eines Konnektors nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit anfallen. Zum anderen wurden neue Kostenerstattungspauschalen eingeführt, die die Kosten für Updates zur Nutzung der elektronischen Patientenakte ePA 2.0. abdecken sollen.
Konnektortausch
Die beschlossene Konnektortauschpauschale von 2.300 Euro enthält folgende Leistungen:
- Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes
- Austausch der Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) in einem stationären Kartenterminal
- Installation des Praxisausweises (SMC-B-Smartcard)
Zusätzlich wird für den Austausch von Sicherheitsmodulkarten in weiteren Kartenterminals eine Pauschale von 100 Euro gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob die Karten zeitglich mit dem Konnektor oder nachträglich ausgetauscht werden.
Bitte beachten: Wie die Kostenerstattung durch die KV Berlin erfolgen soll, wird aktuell noch geklärt. Die KV Berlin wird abschließend darüber informieren. Bis dahin werden Praxen gebeten, keine Rechnungen oder andere Dokumente einzureichen.
Bitte beachten: Entsprechend der Vorgaben der gematik sollten die im Zuge des Austausches installierten Konnektoren und Sicherheitsmodulkarten zum Zeitpunkt der Installation eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren aufweisen.
Updates ePA 2.0
Um die Funktionalitäten der ePA 2.0 – wie das feingranulare Berechtigungskonzept – im Praxisbetrieb nutzen zu können, sind Updates notwendig. Dazu gehört das Update auf den PTV-5-Konnektor sowie ein Update des PVS. Folgende Pauschalen werden hierzu rückwirkend zum 1. Februar 2022 gezahlt:
- ePA-2-Pauschale für das Konnektor-Update: 250 Euro
- ePA-2-Integrationspauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 200 Euro
- Zuschlag zur Betriebskostenpauschale für den Konnektor: 2 Euro je Quartal
- ePA-2-Betriebskostenpauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 3,50 Euro je Quartal
Für die neuen Kostenerstattungsregelungen wurden die Anlagen 11 und 12 in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum BV-Ä) aufgenommen. Nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens wird die die Vereinbarung in aktueller Fassung hier veröffentlicht.