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14.09.2022

Praxen können erstmals BA.4/BA.5-angepassten Impfstoff bestellen

COVID-19-Impfstoff

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
COVID-19-Impfung (Infoseite)
 

 

Bis zum 20. September kann der an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bestellt werden. Der Bund stellt mind. 2 Millionen Dosen bereit.

Nach der Zulassung durch die Europäische Union können Praxen den an die aktuell zirkulierenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten COVID-19-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zum 20. September erstmals bestellen. Er ist ausschließlich für Auffrischimpfungen von Personen ab zwölf Jahren bestimmt, die bereits grundimmunisiert sind. Für die Bestellungen stehen nach Angaben des BMG mindestens zwei Millionen Dosen zur Verfügung. Gleichzeitig teilte das Ministerium einem Schreiben mit, dass es aufgrund der bedarfsgerechten Verteilung zu Teillieferungen kommen kann. Praxen sollten sich darauf einstellen, ihre Bestellungen in mehreren Lieferungen zu erhalten. 

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung

Mit der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (20. September, 12 Uhr) können Praxen bis zu 240 Dosen des BA.4/BA.5-Impfstoffes je Arzt/Ärztin anfordern. Eine Bestellung ist danach wöchentlich möglich.

Wichtig ist, dass der Impfstoff Comirnaty mit dem Zusatz „Orig./BA.4-5“ bestellt wird, da die bereits auf dem Markt befindlichen Präparate von BioNTech/Pfizer weiterhin angefordert werden können.

Das BMG wies darauf hin, dass die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Vakzine sowohl von BioNTech/Pfizer als auch von Moderna weiterhin mit einer Höchstmenge von bis zu je 240 Dosen geordert werden können.

Wann das Pharmaunternehmen Moderna einen an BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff bereitstellen wird, ist derzeit offen.

STIKO-Empfehlung steht noch aus

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich zu den an Omikron angepassten Impfstoffen noch nicht geäußert. Ihre Empfehlung von Mitte August bezieht sich nur auf die nicht angepassten Impfstoffe. Danach sollten sich Personen über 60 Jahre, Menschen mit einem geschwächten Immunsystem und Vorerkrankungen (ab 5 Jahren) sowie das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung beziehungsweise Corona-Infektion erneut impfen lassen. Bei Personen mit Immunschwäche soll der Abstand drei Monate betragen.

Die STIKO hatte schon im August angekündigt, dass sie – sobald Varianten-adaptierte Impfstoffe verfügbar sind – die Evidenz hierzu aufarbeiten und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen werde. Der Einsatz der angepassten Impfstoffe ist aber bereits ab Verfügbarkeit entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung des BMG möglich.

Weitere Informationen rund um die COVID-19-Impfung finden Sie hier.