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15.09.2022

Beschluss zum Orientierungswert: Steigerung um 2 Prozent ab Januar 2023

Abrechnung und Honorar

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Praxen erhalten vorerst keinen Ausgleich für aktuell steigende Kosten aufgrund der hohen Inflationsrate. KBV zeigt sich nach Verhandlungen bitter enttäuscht und sieht ambulante Strukturen in Gefahr. 

Der Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigen ab 1. Januar 2023 um zwei Prozent. Damit werden nur Kostensteigerungen in 2021 gegenüber 2020 berücksichtigt und nicht wie von KBV-Seite gefordert auch die aktuellen Kostensteigerungen der Praxen aufgrund der hohen Inflationsrate. Das sieht der Beschluss zum Orientierungswert 2023 vor, der am 14. September 2022 im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getroffen wurde. 

Der Vorstand der KBV zeigte sich bitter enttäuscht über die Verhandlungen. Das Ergebnis zeige einmal mehr, dass es kein wirkliches Interesse am Erhalt der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Strukturen gebe. Die Steigerung um lediglich zwei Prozent sei viel zu wenig und würde die Kosten nicht adäquat abdecken, so die KBV. Die aktuellen Preissteigerungen können aufgrund des Schiedsspruchs erst bei den Verhandlungen im nächsten Jahr für den Orientierungswert 2024 berücksichtigt werden, so die KBV weiter. Dies sei für die Praxen katastrophal, denn bereits in diesem Jahr haben diese beispielsweise deutlich höhere Energie- und Personalkosten zu verzeichnen. Die KBV fordert daher einen Energiekostenausgleich und will dies gesondert mit den Kassen besprechen.

Die KV Berlin hatte dazu bereits in einer Pressemitteilung auf die massiven Preissteigerungen bei Strom- und Heizkosten für die Praxen hingewiesen und einen Energie-Rettungsschirm für den ambulanten Bereich gefordert.