Zum 1. Oktober wird im EBM die Terminologie „Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Für Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung ändert sich nichts.
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018 wurde die bisherige Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin/Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Infolgedessen hat der Bewertungsausschuss den EBM zum 1. Oktober 2022 an verschiedenen Stellen an die aktuelle Terminologie „Manuelle Medizin“ angepasst. Sie ersetzt jeweils die Bezeichnung „Chirotherapie“.
Die EBM-Abschnitte 30.2 und 30.2.1 lauten nunmehr „Manuelle Medizin und Hyperbare Sauerstofftherapie“ beziehungsweise „Manuelle Medizin“. In den Gebührenordnungspositionen 30200 und 30201 wurde der Begriff „Chirotherapeutischer Eingriff“ in „Manualmedizinischer Eingriff“ geändert.
Für Vertragsärzt:innen, die eine nach den vorher gültigen Weiterbildungsordnungen erworbene entsprechende Zusatzbezeichnung führen, ändert sich nichts. Sie können die betreffenden Leistungen weiterhin abrechnen.