Ärzt:innen haben mehr Zeit, um die Daten in den Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom elektronisch zu übermitteln und Abklärungskoloskopien müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Ab Oktober 20222 treten neue Regelungen in den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen in Kraft – das hat der Bewertungsausschuss beschlossen:
- Die Frist für die vollständige elektronische Datenübermittlung in den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom wird auf sechs Wochen nach Quartalsende verlängert. Somit erfolgt eine Vergütung auch dann, wenn die Daten für die Programmbeurteilung erst bis zum 15. Kalendertag des zweiten Monats des jeweiligen Folgequartals vollständig übermittelt werden.
- Abklärungskoloskopien (GOP 13421), die nach der oKFE-RL erfolgen, müssen in der Abrechnung zusätzlich mit dem Suffix „A“ gekennzeichnet werden. Das dient der Differenzierung von Abklärungskoloskopien und Koloskopien aus kurativem Anlass (ebenfalls GOP 13421).
Weitere Informationen erhalten Sie in der PraxisNachricht der KBV.