Angepasste Betreuungspauschalen und Strukturen – für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 treten rückwirkend zum 1. Oktober 2022 Änderungen in Kraft, für das DMP Diabetes mellitus Typ 1 zum 1. Januar 2023.
Die KV Berlin hat mit den regionalen Krankenkassen grundlegende Änderungen bei den Disease Management Programmen (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 verhandelt. Für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 gelten die Änderungen bereits ab dem 1. Oktober 2022, für das DMP Diabetes mellitus Typ 1 ab dem 1. Januar 2023.
Neu in beiden Programmen
Es wurden diverse Betreuungspauschalen angepasst und bei einzelnen Leistungen für den diabetologisch besonders qualifizierten Versorgungssektor werden unterschiedliche Vergütungen ohne Zertifizierung und je nachdem ob die Einrichtung als Diabeteszentrum DDG oder Diabetologikum DDG zertifiziert ist, gezahlt. Hat eine Einrichtung außerdem eine Zertifizierung als ambulantes Fußbehandlungszentrum DDG, kann dieses im DMP auch die Prophylaxe bzw. Rezidivvermeidung bei Patient:innen mit Diabetischen Fußsyndrom abrechnen (7,50 Euro einmal im Behandlungsfall). Die Pauschale wurde in beiden DMP neu aufgenommen.
DMP Diabetes mellitus Typ 2: Neue Leistung für Hausärzt:innen
Hausärzt:innen, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen, können seit dem 1. Oktober 2022 eine neue Leistung abrechnen. Wenn Sie Patient:innen zur Wundversorgung des diabetischen Fußes an einen diabetologisch qualifizierten Arzt bzw. eine diabetologisch qualifizierte Ärztin überweisen, erhalten Sie zusätzlich 15 Euro je Patient:in und einmal im Krankheitsfall. Voraussetzung hierbei ist, dass nach einem Krankenhausaufenthalt noch keine ambulante Wund- und Verbandsstoffversorgung und keine Versorgung durch Wundmanager:innen stattgefunden hat.
An den Verträgen teilnehmende Ärzt:innen wurden per Rundschreiben über alle Änderungen im Detail informiert. Die aktuellen Verträge und Anlagen sind außerdem auf den Infoseiten zu den Verträgen hinterlegt (siehe linker Kasten).