Neue ambulante Eingriffe und höhere Vergütungen – KBV und GKV-Spitzenverband haben zu Januar 2023 EBM-Änderungen beschlossen, um das ambulante Operieren zu fördern.
Viele Eingriffe, die bisher stationär erbracht werden, könnten auch ambulant stattfinden. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben deshalb zum Jahresende ein Maßnahmenpaket beschlossen, dass die Ambulantisierung vorantreiben soll.
Das Paket beinhaltet:
- höhere Vergütung für ausgewählte ambulante Operationen (rund 500 OPS-Kodes)
- Reihe von stationären Eingriffe, die ab Januar ambulant von Vertragsärzt:innen durchgeführt werden können. Insgesamt werden 196 OPs-Verfahren in Anhang 2 des EBM aufgenommen.
- Möglichkeit einer verlängerten postoperativen Überwachung
- Überprüfung und ggf. angepasste Bewertung sämtlicher ambulanter und belegärztlicher Leistungen im EBM
Die EBM-Änderungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Weitere Informationen zum beschlossenen Maßnahmenpaket gibt die PraxisNachricht der KBV. Dazugehören neben den Beschlüssen des Bewertungsausschusses auch eine Übersicht der neuen Bewertungen sowie neuen Kodes.
Laut KBV sind im kommenden Jahr weitere Maßnahmen zur Förderung des ambulanten Operierens geplant.