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29.12.2022

Matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation ab 2023 im EBM

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht​​​​​​​

 

Die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) kann ab dem 1. Januar 2023 über vier neue OPS-Kodes im EBM abgerechnet werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Anfang des Jahres beschlossen, die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Vergütung über den EBM geregelt.

Zur Abrechnung der neuen OP-Leistungen werden zum 1. Januar vier neue OPS-Kodes in den Anhang 2 des EBM aufgenommen. Die anfallenden Sachkosten sind nicht durch die OP-Leistungen abgedeckt und werden entsprechend Nummer 7.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM zusätzlich erstattet. Soweit aufgrund besonderer Umstände beide Leistungen bei Patient:innen nicht vollständig durchgeführt werden können (z.B. bei einer Infektion) werden anfallende Sachkosten ebenfalls nach Nr. 7.3 EBM erstattet.

Mit der Aufnahme des Operationsverfahrens in den EBM steht gesetzlich Versicherten, die unter schweren Knorpelschäden am Knie leiden, eine neue ambulante Therapieoption zur Verfügung. Weitere Informationen zur M-ACI und den neuen OPS-Kodes stellt die KBV in einer PraxisNachricht bereit.