Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar 2023 angehoben. Außerdem können Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag bei COVID-19-Patient:innen dauerhaft abrechnen.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Sachkostenpauschale für nichtärztliche Dialyseleistungen zum 1. Januar 2023 angepasst. Konkret werden die GOP 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14 um zwei Prozent erhöht. Die Erhöhung erfolgt analog zum Orientierungswert, der zum 1. Januar ebenfalls um zwei Prozent angehoben wird. Zuvor blieben die Pauschalen seit Jahren unverändert.
Weitere Informationen im BA-Beschluss.
Infektionszuschlag auch bei COVID-19
Ferner hat der BA klargestellt, dass Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag (GOP 40835 für Wochenpauschale und GOP 40836 für Einzelpauschale) auch bei COVID-19-Patient:innen abrechnen können. Die Abrechnung war übergangsweise durch eine Corona-Sonderregelung möglich. Diese befristete Vereinbarung wurde nun in den EBM überführt.
Weitere Informationen im BA-Beschluss.