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29.12.2022

Zuschlag für Versichertenauthentifizierung bis Ende 2023 verlängert

Videosprechstunde

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Vergütungsübersicht zur Videosprechstunde (KBV) ​​​​​​​

 

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten weiterhin einen Zuschlag für die Authentifizierung unbekannte Patient:innen in Videosprechstunden.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Regelung, dass für die Authentifizierung unbekannter Patient:innen ein Zuschlag gezahlt wird, um ein weiteres Jahr verlängert. Die Regelung gilt somit vorerst bis zum 31. Dezember 2023.

Hintergrund des Beschlusses ist, dass eine Authentifizierung mittels digitaler Versichertenidentitäten weiterhin nicht zur Verfügung steht. Somit müssen die Daten der elektronischen Gesundheitsheitskarte weiterhin händisch erfasst werden, wenn Patient:innen in Quartal oder Vorquartal noch nicht persönlich in der Praxis waren.

Praxen rechnen in diesen Fällen die GOP 01444 (10 Punkte) für den Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen digitale Identitäten den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen. Der BA wird bis zum 30 September 2023 prüfen, ob eine weitere Verlängerung der Zuschlagsregelung erforderlich ist.

Eine komplette Vergütungsübersicht zur Videosprechstunde stellt die KBV bereit.