Die Weiterbildungsförderung wird zum 1. Januar 2023 angehoben. Für Weiterbildungsassistent:innen in Vollzeit steigt der Förderbetrag um 400 Euro.
Der Förderzuschuss im vertragsärztlichen Bereich wird auf 5.400 Euro je Vollzeitstelle/Monat angehoben. Zuvor betrug der Förderzuschuss 5.000 Euro.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung stellt sich der Zuschuss ab Januar 2023 wie folgt dar:
- 4.050 Euro brutto bei 75 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung
- 2.700 Euro brutto bei 50 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung
Hintergrund der Änderung ist eine Erhöhung der Förderbeträge in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß Paragraf 75a SGB V.
Die Förderbeträge werden zum 1. Januar 2023 von der KV Berlin automatisch angehoben und dem Praxishonorarkonto gutgeschrieben. Dies betrifft laufende sowie zum 1. Januar 2023 beginnende Weiterbildungsverhältnisse, die bereits genehmigt worden sind.
Bestehende Arbeitsverträge müssen angepasst werden
Praxen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den gewährten Förderbetrag in voller Höhe an die Ärzt:innen in Weiterbildung weiterzugeben. Praxisinhaber:innen sollten den mit ihren Weiterbildungsassistent:innen bestehenden Arbeitsvertrag daher entsprechend prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Die KV Berlin wird Praxen im Januar noch einmal gesondert anschreiben und um die Abgabe einer Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Weitergabe des vollen Förderbetrages bitten.
Weitergehende Informationen zu den Fördervoraussetzungen der Weiterbildung gibt es auf der Website der KV Berlin.