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28.02.2023

Delegationshinweis in Mutterschaftsrichtlinien gestrichen

Mutterschaftsrichtlinien

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

In den Mutterschaftsrichtlinien werden allein die mit Schwangerschaft und Geburt verbundenen ärztlichen Leistungen geregelt. Für eine Klarstellung wurde der Delegationshinweis gestrichen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Formulierung „Die Hebammenhilfe nach § 24d SGB V ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie“ in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen und die bisherige Regelung zum Delegationsvorbehalt aus den Richtlinien gestrichen (Abschnitt A Nummer 7).

Mit den Änderungen soll klargestellt werden, dass in den Mutterschaftsrichtlinien nur ärztliche Leistungen, nicht aber der Betreuungsumfang durch Hebammen geregelt wird. 

Weitere Informationen gibt die PraxisNachricht der KBV.