Bei ablaufenden Sicherheitszertifikaten erstattet die KV Berlin automatisch die Kosten für den Austausch der TI-Komponenten. Praxen bestätigen lediglich den Konnektortausch über das Online-Portal.
Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI), deren fünfjährige Nutzungszeit abgelaufen ist, müssen in den Praxen ausgetauscht werden (siehe z. B. Praxis-News vom 21.10.2022). Die KV Berlin hat jetzt das Kostenerstattungsverfahren geregelt. Praxen müssen den Tausch der Komponenten lediglich im Online-Portal bestätigen, um bei der KV Berlin den Prozess der Kostenerstattung auszulösen.
Für was werden die Kosten erstattet?
Kosten für den Austausch von TI-Komponenten werden erstattet, wenn die fünfjährige Nutzungszeit des Konnektors innerhalb der nächsten sechs Monate ausgelaufen wäre. Gleiches gilt für den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in stationären Kartenterminals, wenn auch hier innerhalb der nächsten sechs Monate die fünfjährige Nutzungszeit endet.
Wie werden die Kosten erstattet?
Die Bestätigung des Konnektortauschs kann voraussichtlich ab dem 15. März 2023 ganz einfach im Online-Portal der KV Berlin unter „Meldungen / Anträge an die KV“ -> „Telematikinfrastuktur“ -> „Konnektortausch“ erfolgen. Dort geben Praxen die Leistungsort-Nummer (BSNR) und das Datum des Konnektortauschs an und bestätigen die Angaben mit einem Häkchen. Wichtig: Es müssen zusätzlich keine Rechnungen bei der KV Berlin eingereicht werden.
Des Weiteren prüft die KV Berlin bei allen Praxen automatisch, ob die Nutzungszeit von TI-Komponenten innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft oder bereits ausgelaufen ist. Trifft das auf Praxen zu und haben diese zudem den Konnektortausch im Online-Portal bestätigt, wird die Kostenerstattung ausgelöst und die Pauschalen werden dann quartalsweise mit den nächsten TI-Zahlungsläufen verbucht. Für die automatische Prüfung der Nutzungszeitdauer liest die KV Berlin das Datum aus, zu dem erstmals in der Praxis das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt worden ist.
Bitte beachten: Wenn Konnektoren wegen eines technischen Defekts ausgetauscht werden müssen, gilt ein anderes Verfahren – Praxen müssen einen Antrag stellen, um die Kostenerstattung auszulösen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Welche Kosten werden erstattet?
Die anfallenden Kosten werden Praxen gemäß der Anlage 12 in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum BV-Ä) erstattet. Es wird eine Konnektortauschpauschale von 2.300 Euro gezahlt.
Diese enthält folgende Leistungen:
- Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes
- Austausch der Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) in einem stationären Kartenterminal
- Installation des Praxisausweises (SMC-B-Smartcard)
Zusätzlich wird für den Austausch von Sicherheitsmodulkarten in weiteren Kartenterminals eine Pauschale von 100 Euro gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob die Karten zeitgleich mit dem Konnektor oder nachträglich ausgetauscht werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die technische Einrichtung des Prüfmechanismus mit einem hohen technischen Aufwand verbunden war. Aus diesem Grund konnte die KV Berlin leider erst jetzt den Prozess für die Kostenerstattung implementieren und bittet entstandene Unannehmlichkeiten sowie die ggf. längere Wartezeit zu entschuldigen.