Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung der Psychotherapie angepasst und die Bewertung der Leistungen rückwirkend zum 1. Juli 2022 angehoben.
Nach der Überprüfung, ob die psychotherapeutischen Leistungen im EBM angemessen bewertet sind, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss rückwirkend zum 1. Juli 2022 beschlossen, die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen um durchschnittlich 2,1 Prozent anzuheben. Das gilt für die antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie, die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung, die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und die Eingangssprechstunde sowie für neuropsychologische Leistungen.
In der höheren Bewertung der Leistungen sind auch die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) berücksichtigt. Daher werden zum 1. Juli 2022 die zusätzlichen Zuschläge für Personalkosten leicht abgesenkt. Diese Zuschläge werden ab einer bestimmten Anzahl von Einzel- und Gruppentherapien, Sprechstunden und Akutbehandlungen sowie neuropsychologischer Leistungen gezahlt, um die Personalkosten einer Halbtagskraft zu finanzieren.
Eine Übersicht über die einzelnen Bewertungen gibt die PraxisNachricht der KBV.