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11.04.2023

Energieintensive Praxen erhalten in 2023 zusätzliche Hilfen

Sonderregelung bei hohen Energiekosten

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

 

Arztpraxen mit hohem Energieverbrauch können sich für 2023 Kosten für zusätzliche Stromkosten erstatten lassen. Die KV Berlin erarbeitet derzeit ein entsprechendes Antragsverfahren.

Radiologische und strahlentherapeutische Praxen sowie Dialysepraxen betreiben medizinische Geräte, die extrem viel Strom benötigen – dadurch sind diese Praxen mitunter stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen. Wenn die Mehrkosten aufgrund überdurchschnittlich hoher Stromkosten mehr als 500 Euro im Quartal betragen und staatliche Hilfen allein die Mehrkosten nicht kompensieren, erstatten die Krankenkassen die Mehrkosten. Die Details zur Kostenerstattung haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband festgelegt.

Liegt im Jahr 2023 der Strompreis einer Praxis bei über 29 Cent pro Kilowattstunde (kWh), übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Mehrausgaben. Abgezogen werden lediglich Entlastungsbeträge insbesondere aus der Strompreisbremse sowie ein praxisindividueller Anteil für Privatversicherte. Der Eigenanteil der Praxis an den Mehrkosten beträgt fünf Prozent.

Bitte beachten: Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für Praxen, die Leistungen der Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen. Eine Ausweitung auf andere Fachgruppen ist derzeit nicht vorgesehen.

Kostenerstattung kann noch nicht beantragt werden

Die Beantragung einer Kostenerstattung wird quartalsweise über die KVen erfolgen. Die KV Berlin erarbeitet aktuell ein entsprechendes Verfahren und wird zum gegebenen Zeitpunkt informieren. Praxen werden gebeten, bis dahin von einer Antragsstellung oder der Einreichung von Nachweisen abzusehen.

Weitere Informationen zur Sonderregelung gibt die PraxisNachricht der KBV.