Frauen sollen künftig früh in der Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Der Mutterpass wird entsprechend angepasst, aktuelle Versionen behalten ihre Gültigkeit.
In der aktuell gültigen S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ wird das Hepatitis-B-Screening (HBsAg-Screening) zu Beginn der Schwangerschaft empfohlen. So soll – falls erforderlich – bereits nach dem ersten Trimester mit der antiviralen Therapie begonnen werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgt dieser Empfehlung und hat die Mutterschafts-Richtlinien entsprechend angepasst. Bisher war dort der Testzeitpunkt für ein HBsAg-Screening nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, vorgesehen.
Mutterpass vorübergehend händisch anpassen
Im Mutterpass wird in seiner nächsten Auflage auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angabe der Schwangerschaftswoche (32.-40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ gestrichen. Der aktuelle Mutterpass behält seine Gültigkeit. Ärzt:innen und Hebammen werden gebeten, die Angabe zur 32.-40. SSW händisch zu streichen.
Weitere Informationen in der PraxisNachricht der KBV.