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26.04.2023

Knappschaft-Versicherte: Vergütung für U-Untersuchungen zum 1. April angehoben

Früherkennungsuntersuchungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Knappschaft wurden zum 1. April aktualisiert und die Vergütung für an den Verträgen teilnehmende Ärzt:innen wurden angehoben.

Mit Wirkung zum 1. April 2023 wurden die Verträge über Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft auf die laut Gesetzgeber (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsforderung GPVG) geltende Vertragsgrundlage § 140a SGB V (bisher § 73c SGB V a.F.) umgestellt. In diesem Zuge wurden auch die Teilnahmeerklärungen für Versicherte aktualisiert.

Höhere Vergütung ab 1. April

Außerdem haben sich die Vertragspartner auf eine Anhebung der Vergütung für die vereinbarten U-Untersuchungen sowie der J2-Untersuchung verständigt:

SNR LeistungVergütung 
bis zum 31.03.2023
Vergütung 
ab dem 01.04.2023
81102Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U1053 Euro57 Euro
81120Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11 53 Euro57 Euro
81121Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J253 Euro 57 Euro

   Die Weiterentwicklung der Verträge über die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 sowie J2 haben die Vertragspartner AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bvkj.Service GmbH des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und Knappschaft in einem jeweils 4. Nachtrag zum bestehenden Vertrag festgeschrieben. 

Die Nachträge sowie Teilnahmeerklärungen für Versicherte sind auf der Infoseite zum Vertrag hinterlegt.