Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Knappschaft wurden zum 1. April aktualisiert und die Vergütung für an den Verträgen teilnehmende Ärzt:innen wurden angehoben.
Mit Wirkung zum 1. April 2023 wurden die Verträge über Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft auf die laut Gesetzgeber (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsforderung GPVG) geltende Vertragsgrundlage § 140a SGB V (bisher § 73c SGB V a.F.) umgestellt. In diesem Zuge wurden auch die Teilnahmeerklärungen für Versicherte aktualisiert.
Höhere Vergütung ab 1. April
Außerdem haben sich die Vertragspartner auf eine Anhebung der Vergütung für die vereinbarten U-Untersuchungen sowie der J2-Untersuchung verständigt:
SNR | Leistung | Vergütung bis zum 31.03.2023 | Vergütung ab dem 01.04.2023 |
81102 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U10 | 53 Euro | 57 Euro |
81120 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11 | 53 Euro | 57 Euro |
81121 | Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2 | 53 Euro | 57 Euro |
Die Weiterentwicklung der Verträge über die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 sowie J2 haben die Vertragspartner AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bvkj.Service GmbH des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und Knappschaft in einem jeweils 4. Nachtrag zum bestehenden Vertrag festgeschrieben.
Die Nachträge sowie Teilnahmeerklärungen für Versicherte sind auf der Infoseite zum Vertrag hinterlegt.