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21.09.2023

KBV: Bestellung von „Spikevax XBB.1.5“ von Moderna derzeit nicht empfohlen

COVID-19-Impfstoff

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
 

 

Wegen eines bestehenden Regressrisikos rät die KBV gegenwärtig von Verordnungen des an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoffs von Moderna ab. 

Die Europäische Kommission hat am 15. September 2023 den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff „Spikevax XBB.1.5“ der Firma Moderna für Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten zugelassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rät jedoch gegenwärtig vor dem Hintergrund eines bestehenden Regressrisikos von Verordnungen ab.

Das in Einzeldosen-Durchstechfläschchen angebotene Vakzin von Moderna wird nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Es kann somit auch nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung bezogen werden.

Zunächst keine Bestellung empfohlen

Ob der Impfstoff stattdessen über die Regelversorgung angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, ist noch nicht geklärt.

Nach Einschätzung der KBV ist die Möglichkeit, den an die XBB-Varianten angepassten Corona-Impfstoff von Moderna zu verordnen, aus Wirtschaftlichkeitsgründen fraglich, da der Bund den anderen mRNA-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 bei gegebener grundsätzlicher Vergleichbarkeit kostenfrei zur Verfügung stellt. Im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot könne ein Regressrisiko für Praxen nicht ausgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte sollten den Impfstoff daher zunächst nicht bestellen, so die KBV.  

Die KBV hat den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben aufgefordert, zu erklären, dass im Fall eines Einsatzes des Impfstoffs von Moderna auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und nachgelagerte Regresse verzichtet werde. Sobald neue Informationen vorliegen werden wir Sie informieren.

Mehr Informationen stellt die KBV in einer Praxis-Nachricht zur Verfügung.