Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 einige Anpassungen der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) beschlossen.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf verschiedene Anpassungen der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patient:innen „Onkologie-Vereinbarung“ gemäß der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zum 1. Oktober 2023 geeinigt.
Die Änderungen im Überblick
- Der ICD-Kode D59.5 (Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie) bleibt dauerhaft
Die Diagnose „Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie“, die zunächst nur zeitlich befristet zu den onkologischen Erkrankungen im Sinne der Onkologie-Vereinbarung (§ 1 Abs. 2) gezählt wurde, wird nun dauerhaft in die Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Daher berechtigt der ICD-Kode D59.5 weiterhin zur Abrechnung der onkologischen Kostenpauschalen.
- Fallkonferenzen sind auch als Videofallkonferenz durchführbar
Der § 6 Absatz 5 wird unter Punkt 2 um einen Satz ergänzt, der klarstellt, dass die Fallbesprechungen (Tumorkonferenzen) auch im Rahmen von Videofallkonferenzen erfolgen können. Hierfür gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä.
Ein neuer Absatz 5 in Anhang 2 Teil A regelt die Voraussetzungen zur Berechnung der GOP 01450 (Zuschlag Videosprechstunde) des EBM.
- Weitere Änderungen
Im § 6 Abs. 7 wurde die Frist für onkologische Kooperationsgemeinschaften um ein weiteres Jahr verlängert. Diese sollen nunmehr bis zum 1. Januar 2025 einen gemeinsamen EDV-technischen Zugriff auf alle für die Patientenbehandlung notwendigen Daten umsetzen. Ebenfalls wurde die Frist in Anhang 1 Satz 3 (EDV-Dokumentation) um ein weiteres Jahr verlängert.