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13.10.2023

Onkologie-Vereinbarung zum 1. Oktober 2023 angepasst

Onkologie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 einige Anpassungen der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) beschlossen. 

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf verschiedene Anpassungen der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patient:innen „Onkologie-Vereinbarung“ gemäß der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zum 1. Oktober 2023 geeinigt. 

Die Änderungen im Überblick

  • Der ICD-Kode D59.5 (Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie) bleibt dauerhaft 

    Die Diagnose „Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie“, die zunächst nur zeitlich befristet zu den onkologischen Erkrankungen im Sinne der Onkologie-Vereinbarung (§ 1 Abs. 2) gezählt wurde, wird nun dauerhaft in die Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Daher berechtigt der ICD-Kode D59.5 weiterhin zur Abrechnung der onkologischen Kostenpauschalen.
     
  • Fallkonferenzen sind auch als Videofallkonferenz durchführbar

    Der § 6 Absatz 5 wird unter Punkt 2 um einen Satz ergänzt, der klarstellt, dass die Fallbesprechungen (Tumorkonferenzen) auch im Rahmen von Videofallkonferenzen erfolgen können. Hierfür gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä.

    Ein neuer Absatz 5 in Anhang 2 Teil A regelt die Voraussetzungen zur Berechnung der GOP 01450 (Zuschlag Videosprechstunde) des EBM.
     
  • Weitere Änderungen

    Im § 6 Abs. 7 wurde die Frist für onkologische Kooperationsgemeinschaften um ein weiteres Jahr verlängert. Diese sollen nunmehr bis zum 1. Januar 2025 einen gemeinsamen EDV-technischen Zugriff auf alle für die Patientenbehandlung notwendigen Daten umsetzen. Ebenfalls wurde die Frist in Anhang 1 Satz 3 (EDV-Dokumentation) um ein weiteres Jahr verlängert.