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30.11.2023

Neue Vertragsanlagen ab 1. Januar 2024

KBV-Vereinbarung „Gesund schwanger“

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Patienten eine geänderte Versicherteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden Krankenkassen angepasst. 

Aufgrund der Umbenennung des Vertragspartners „BKK Melitta plus“ in „BKK Melitta hmr“ zum Ende des Jahres 2023, müssen folgende Anlagen zum 1. Januar 2024 der Vereinbarung „Gesund schwanger“ nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten angepasst und ausgetauscht werden:

  • Anlage 7: Informationsblatt Versicherte
  • Anlage 13: Teilnehmende Krankenkassen

Die aktualisierten Anlagen sind auf der Infoseite zum Vertrag hinterlegt.