Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen.
Besonders wichtig ist die Aktualisierung für das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren.
Grund der Softwareaktualisierung für die eAU und das E-Rezept sind neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der E-Rezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt.
Arztpraxen müssen deshalb spätestens zum Jahreswechsel ebenfalls die neuesten Software-Versionen einsetzen. Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das gleiche gilt für das E-Rezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.
Regelmäßige Updates ratsam
Es ist Praxen generell zu empfehlen, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dadurch ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist.