Arztpraxen sollten frühzeitig daran denken, ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen in der Apotheke ihrer Wahl zu bestellen.
Arztpraxen sollten ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen für die Saison 2024/2025 für gesetzlich Versicherte möglichst bis zum 31. März 2024 in der Apotheke ihrer Wahl bestellen. Mit der frühzeitigen Bestellung soll gewährleistet werden, dass Apotheken eine ausreichende Menge an Influenza-Impfstoffen ordern und in der Saison 2024/2025 zur Verfügung stellen können.
Darauf sollten Praxen bei der Bestellung achten
- Orientierung am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich der Zusammensetzung des Patientenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben
- Seit 2022 können auch Apotheken Impfungen anbieten. Empfohlen wird, sich vorab im Umfeld zu informieren, ob das Angebot Auswirkungen auf die Durchführung der Influenza-Impfungen der Praxis haben könnte.
- Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind mit „8“ und „9“ zu kennzeichnen
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2025“ (dient der Apothekenabrechnung)
- die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
- Auf dem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
Mehr dazu lesen Sie auch in der Sonderausgabe der Verordnungs-News vom 11.01.2024.