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11.01.2024

Bis 31. März: Bitte Grippeimpfstoffe für 2024/25 vorbestellen

Grippeimpfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Arztpraxen sollten frühzeitig daran denken, ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen in der Apotheke ihrer Wahl zu bestellen.

Arztpraxen sollten ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen für die Saison 2024/2025 für gesetzlich Versicherte möglichst bis zum 31. März 2024 in der Apotheke ihrer Wahl bestellen. Mit der frühzeitigen Bestellung soll gewährleistet werden, dass Apotheken eine ausreichende Menge an Influenza-Impfstoffen ordern und in der Saison 2024/2025 zur Verfügung stellen können. 

Darauf sollten Praxen bei der Bestellung achten

  • Orientierung am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich der Zusammensetzung des Patientenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben
  • Seit 2022 können auch Apotheken Impfungen anbieten. Empfohlen wird, sich vorab im Umfeld zu informieren, ob das Angebot Auswirkungen auf die Durchführung der Influenza-Impfungen der Praxis haben könnte. 
  • Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):
    • auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept) 
    • ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten 
    • Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost 
    • Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind mit „8“ und „9“ zu kennzeichnen
    • Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen 
    • bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2025“ (dient der Apothekenabrechnung)
    • die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
  • Auf dem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.

Mehr dazu lesen Sie auch in der Sonderausgabe der Verordnungs-News vom 11.01.2024.