Zum 1. Januar 2024 wurde die QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie angepasst. Das Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Zervix-Zytologie wurde zum 1. Januar 2024 redaktionell angepasst. Die Anpassung beinhaltet die bereits zum 1. Januar 2023 erfolgten Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, mit dem Ersatz der Gebührenordnungsposition (GOP) 19318 durch die GOP 19327 für die zytologische Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche(s) von der Portio-Oberfläche und/oder aus dem Zervixkanal (kurativ) in § 1 Abs. 1 der QS-Vereinbarung.
Die Änderungen stehen noch unter Vorbehalt der Unterzeichnung durch die Vertragspartner.