Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patient:innen kann der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen weiter bis zum 30. Juni 2024 abgerechnet werden.
Die KV Berlin und AOK Nordost haben sich im Rahmen des Vertrags nach § 140a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten auf eine Verlängerung des Leistungskomplex „Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal – Koordinierungspauschale“ verständigt.
Der Leistungskomplex war zum Juli 2023 zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vereinbart worden (siehe Praxis-News vom 13.07.2023) und wurde nun um sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die SNR 90059 kann neben der SNR 90045 (Medikationsmanagement) und der SNR 90058 (Vergütung für die kompetenzstärkenden und individuellen Gesprächs- und Beratungsleistungen) abgerechnet werden:
SNR | Leistung | Vergütung |
90059 |
| 14,50 € |
Die 6. Änderungsvereinbarung zum Vertrag mit Wirkung zum 01. Januar 2024 ist auf der Infoseite zum Vertrag hinterlegt.