Die Systemische Therapie steht künftig auch für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Kassenleistung zur Verfügung.
Die Systemische Therapie und alle dafür in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen können zukünftig bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden. Im Vorfeld beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie. Damit die neue Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann, ist eine Genehmigung der KV Berlin erforderlich.
Identische Vorgaben in der Therapie wie bei Erwachsenen
Systemische Therapeut:innen für Kinder und Jugendliche stehen dieselben Therapiebausteine der Psychotherapie-Richtlinie wie bei den bestehenden Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) zur Verfügung. So gelten identische Vorgaben hinsichtlich Anzeige-, Antrags- und Gutachterpflicht. Darüber hinaus entspricht das Stundenkontingent dem der Systemischen Therapie bei Erwachsenen.
Damit die KVen Abrechnungsgenehmigungen für die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche erteilen können, muss zunächst die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst werden. Zudem müssen die Regelungen für das Ausschreibungs- und Bestellungsverfahren der Gutachter getroffen werden. Der Beschluss des G-BA wird dem Gesundheitsministerium vorgelegt, innerhalb von zwei Monaten geprüft und anschließend – bei Nichtbeanstandung – im Bundesanzeiger veröffentlicht. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen.