Ärzt:innen erhalten ab 1. Februar 2024 eine höhere Vergütung für die Meldung an die klinischen Krebsregister.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband einigten sich auf Anpassungen der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung.
Ärzt:innen in Praxen und Krankenhäuser sind zur Meldung bestimmter Daten ihrer Tumorpatientinnen und Tumorpatienten an die klinischen Krebsregister verpflichtet. Die jeweiligen Landeskrebsregistergesetze regeln die Details. Abgerechnet wird nicht über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung, sondern über die Krebsregister.
Ziel der Krebsregister ist es, die Behandlung von Krebserkrankungen zu verbessern, indem möglichst lückenlos Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf in der ambulanten und stationären Versorgung erfasst und ausgewertet werden.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht zur Vergütung der Leistungen ab 01. Februar 2024 ist der KBV-PraxisNachricht zu entnehmen.